Deklarationshalle Deponie Rothmühle

Planung einer Halle für die Deklaration von gefährlichem Abfall im Rahmen der Bodensanierung Sattler`sche Altlast Schonungen sowie Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG
Deklarationshalle Deponie Rothmühle
Dienstleister

R & H Umwelt GmbH

Schnorrstraße 5A / 90471 Nürnberg
Telefon: 0911 86 88-10
Projekt
Ort der Ausführung: Schweinfurt, Bayern, Deutschland, Europa
Zeitraum: Jan 2011 - Jan 2012
Zuständiger Firmen-Standort: Nürnberg (Hauptfirmensitz)
Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Schweinfurt Sachgebiet 42, erteilte 2011 der ARGE R & H Umwelt GmbH - bfm Umwelt GmbH - TEWAG den Auftrag den Planungsauftrag (Vorplanung - Entwurfsplanung -Genehmigungsplanung) für die Errichtung und den Betrieb einer Deklarationshalle auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Rothmühle (AWZ). Die 2012 fertiggestellte Halle dient der zeitweiligen Lagerung von mineralischen Abfällen von feuchter Konsistenz bis zu deren Deklaration und der Festlegung des weiteren Entsorgungsweges sowie zum Umschlag und – untergeordnet – zur mechanischen Behandlung solcher Abfälle.

Die Deklarationshalle befindet sich in direktem Anschluss an das Betriebsgelände des Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (AWZ) in Bergrheinfeld, der Entsorgungszentrale des Landkreises Schweinfurt.

Die Anlage dient vorrangig der zeitweiligen Lagerung von vordeklariertem Erdaushub und Baurestmassen, zunächst aus der Sanierungsmaßnahme Sattler´sche Altlast in Schonungen bei Schweinfurt. Das Material wird in einer größtenteils geschlossenen Halle bis zur endgültigen Deklaration und der Festlegung des Entsorgungsweges zeitweilig gelagert und anschließend zur Entsorgung abgefahren.

Die Lagerkapazität der Halle beträgt ca. 120.000 t. Bei gleichzeitiger Ein- und Auslagerung können max. 3.000 t täglich umgeschlagen werden.

Die Hallennutzung wurde entsprechend dem Betriebsablauf für die Deklaration funktional gegliedert:

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG:
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb von einer „Anlage zur zeitweiligen Lagerung“ (Zwischenlager) von gefährlichen Abfällen einer Genehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren sämtliche Umweltauswirkungen zu berücksichtigen und zu würdigen.

Die Genehmigung nach dem BImSchG schließt andere, die Anlage betreffende, behördliche Entscheidungen (Baugenehmigung, Zulassung von Eingriffen) ein, sodass keine weiteren Verfahren notwendig waren. Ausnahme bestand in der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG, welche durch ein eigenständiges Verfahren beantragt werden musste.

Entladebereich:
Die Entladung der LKW erfolgt an 3 Kippplätzen an der nördlichen Längsseite der Deklarationshalle durch verschließbare Abkipptore. Durch anlagen- und betriebsbedingte Einrichtungen (Höhenunterschied zum Boden der Halle, Einfahrschutz, Reinigung, etc.) wird eine Kontamination der Außenflächen unterbunden.

Lagerbereiche:
Zur Lagerung von kontaminiertem Bodenmaterial wurden an der Längsseite der Halle Schüttboxen mit Trennwänden errichtet. Als Trennwände kommen teilweise flexibel anzuordnende Wände aus Systembausteinen zum Einsatz.

Beladebereich:
Der von der Entladung getrennte Beladebereich befindet sich auf der Nordseite mit überdachter Zufahrtsrampe. Der Beladebereich ist mit einer niedrigen Mauer als Abgrenzung zur übrigen Halle umfasst. Die LKW werden von der Seite mit einem Radlader beladen. Durch technische Einrichtungen (Abweisbleche), wird auch bei Fehlwürfen eine Verschmutzung des Beladebereichs durch herabfallendes Material an den Längsseiten des Beladebereichs vermieden.

Immissionsschutz:
Zur Unterbindung von Staubaufwirbelungen wurde eine Befeuchtungsanlage für die automatische Wasserbedüsung der Fahrwege installiert.

Die Planungsleistungen wurden durch die ARGE in Zusammenarbeit mit dem Büro GCA aus Nürnberg erbracht.

Bodensanierungsarbeiten
Emmissionsschutz
Schutzmaßnahmen: Absaugung, Bewetterung, Einhausung, Schwarz-Weiß-Anlage
Bodensanierungsarbeiten
Bodensanierung-Schadstoffe
Schadstoffe: Arsen, Blei, Chrom, Kadmium, Kupfer
Bodensanierungsarbeiten
Entsorgungseigenschaften
Bau- und Abbruchabfälle: Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Transport: Sattel abgeplant
Umwelttechnik
Boden- und Gewässserschutz Eigenschaften
Aufgabenbereiche Boden- und Gewässerschutz: Vorsorgender Umweltschutz
Planungsstufe: Genehmigungsplanung
Details zu den erbrachten Leistungen
  • Arbeits- und Emmissionsschutz

    Planung

    Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG

Auftraggeber

Landratsamt Schweinfurt

Branche: Behörden
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Bayern, Deutschland, Europa
Referenz bestätigt am 03.08.2016 durch Landratsamt Schweinfurt, Schweinfurt
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